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   BGH, 01.03.2016 - II ZR 67/15   

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https://dejure.org/2016,3804
BGH, 01.03.2016 - II ZR 67/15 (https://dejure.org/2016,3804)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2016 - II ZR 67/15 (https://dejure.org/2016,3804)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2016 - II ZR 67/15 (https://dejure.org/2016,3804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulassung der Revision bzgl. Prüfung der Verfahrensrügen (hier: Auslegung und Würdigung einer gesellschaftsvertraglichen Regelung im Gesellschaftsvertrag)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Zulassung der Revision bzgl. Prüfung der Verfahrensrügen (hier: Auslegung und Würdigung einer gesellschaftsvertraglichen Regelung im Gesellschaftsvertrag)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 09.02.2015 - 8 U 104/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Auszug aus BGH, 01.03.2016 - II ZR 67/15
    Die Auslegung des Berufungsgerichts (OLG Hamm, 8 U 104/14, veröffentlicht in juris), durch die gewinnunabhängigen Ausschüttungen aus der Liquidität an die Gesellschafter würden Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafter begründet, und die Würdigung, diese gesellschaftsvertragliche Regelung sei nicht überraschend, sind aus revisionsrechtlicher Sicht für den vorliegend zu beurteilenden Gesellschaftsvertrag nicht zu beanstanden.
  • OLG Hamburg, 14.10.2016 - 11 U 23/16

    Anspruch einer Publikums-KG auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Ausschüttungen

    Insofern entspreche die Gestaltung ihres Gesellschaftsvertrags der den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2016 (II ZR 66/15 und II ZR 67/15) zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung, bei der ebenfalls von klar definierten Gesellschafterkonten auszugehen sei und es mithin keine Buchungsalternativen gebe.

    Abweichend von der den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2016 (II ZR 66/15 und II ZR 67/15) zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung macht der Gesellschaftsvertrag der Klägerin die Rückforderung auch noch nicht einmal von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängig (vgl. OLG Hamm, a.a.O. Rn. 9, 74; s.a. OLG Hamm, Urt. v. 18. Juli 2016 - 8 U 174/15 -, juris Rn. 58 ff.).

  • KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17

    Prospekthaftung bei einer Kapitalanlage in Form einer Kommanditbeteiligung:

    Er ist für den wirtschaftlich erfahrenen Anleger aus sich heraus verständlich und deutlich genug, um erkennen zu können, dass ein weiter Anwendungsbereich für eine Rückforderung eröffnet ist (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2015 - 8 U 104/14: In dem Fall war das Rückzahlungsverlangen an die "Liquiditätslage der Gesellschaft" geknüpft, was das OLG Hamm unbeanstandet ließ. Die Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH - II ZR 67/15 - zurück).
  • OLG Hamm, 02.08.2017 - 8 U 74/16

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen gegenüber den Kommanditisten

    Der Vertrag weist deutliche inhaltliche Abweichungen zu dem Gesellschaftsvertrag auf, über den der BGH in den beiden Entscheidungen vom 12.03.2013 zu befinden hatte und gleicht - bis auf wenige Präzisierungen - dem Vertrag, welcher den Entscheidungen des Senats vom 09.02.2015 (8 U 103/14 und 8 U 104/14, jeweils veröffentlicht u. a. bei juris) und denen des BGH vom 01.03.2016 (II ZR 66/15 und II ZR 67/15, jeweils veröffentlicht u. a. bei juris) zugrunde gelegen hat.
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